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RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Beschränkungen bei der Haftung des Überwachungsrats?

Bekanntlich ist der Überwachungsrat (häufig als Aufsichtsrat bezeichnet) angehalten, seine Pflichten mit Professionalität und Sorgfalt erfüllen. Die Mitglieder des Überwachungsrats sind gem. Art. 2407 ZGB zum einen für die Richtigkeit ihrer Bestätigungen verantwortlich und müssen über die Dokumente, über welche sie in Ausübung ihres Amtes in Kenntnis sind, Stillschweigen bewahren. Falls sie eine dieser Verpflichtungen verletzen, können sie auf Schadensersatz geklagt werden.

RA Dr. Franz Complojer

Die Übertragung von Baurechten

Es ergibt sich nicht selten, dass der Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks nicht die mit demselben Grundstück verbundene Kubatur voll ausschöpfen will, auf der anderen Seite Eigentümer anderer Grundstücke ihre Kubatur bereits verwendet haben und noch zusätzliche benötigen würden.

RA Dr. Ivo Tschurtschenthaler

Amtsmissbrauch – Straftat abgeschafft

Die Straftat des Amtsmissbrauchs (Art. 323 StGb) liegt immer dann vor, wenn eine Amtsperson oder die mit einem öffentlichen Dienst beauftragte Person, in der Absicht sich selbst oder einem anderen zu Unrecht einen vermögensrechtlichen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Schaden zu verursachen, ihr Amt missbraucht. Die Straftat konkretisiert sich immer dann, wenn es sich um die Verletzung von vom Gesetz auferlegten Verhaltensregeln, die keinen Ermessenspielraum zulassen oder um die Mitwirkung bei Entscheidungen/ Beschlussfassungen im Interessenkonflikt, auch bezogen auf nahe Verwandte, handelt. Die Straftat wird mit einer Haftstrafe von 2 bis 4 Jahren geahndet.

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Neuigkeiten bei Cyber-Straftaten

Höhere Strafen und neue Straftaten im Bereich der sog. Cyber-Crimes (Straftaten im Zusammenhang mit Informatiksystemen): dies ist das Resultat des Gesetzes Nr. 90 vom 28. Juni 2024.  Im Folgenden zu den wichtigsten Neuerungen.

RA Dr. Dorothea Passler

Voreheliche Abmachungen

Eine sog. voreheliche Abmachung (patto prematrimoniale) ist ein Vertrag, mittels welchem künftige Ehepartner bereits vor Eheschließung die wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen im Trennungs- bzw. Scheidungsfall festlegen; so zum Beispiel die Höhe eines Schadenersatzes im Fall von Untreue oder die Höhe des Unterhalts zu Gunsten des wirtschaftlich schlechter gestellten Ehegatten oder auch die Zuweisung oder Aufteilung der Familienwohnung und die Anvertrauung der Kinder.

RA Dr. Dieter Schramm

Konventionierung von 100% aller neuen Wohnungen?

Die Pflicht zur Konventionierung von 100% der neuen Wohunungen besteht laut geltender Rechtsordnung bereits heute in Gemeinden oder Fraktionen die mehr als 10% Zweitwohnungen aufweisen. Sie hat zur Senkung der Wohnungspreise ebenso wenig beigetragen wie die bislang übliche 60% Konventionierung, zuerst für 10, dann für 20 Jahre und nunmehr auf unbegrenzte Zeit.

RA Dr. Stefanie Schuster

Unfälle im Straßenverkehr – Neues aus der Rechtsprechung

Um den unzähligen Unfällen entgegenzuwirken, welche sich tagtäglich auf Italiens Straßen ereignen, hatte der italienische Gesetzgeber im Jahr 2016 beschlossen, drastische Strafen für all jene Fahrzeuglenker vorzusehen, welche andere Personen im Straßenverkehr verletzen oder gar töten (fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ex Art. 589-bis StGB; Körperverletzung im Straßenverkehr ex Art. 590-bis StGB). Nachstehend – im Überblick – die eingeführten Haftstrafen:

RA Dr. Franz Complojer

Der Übernahmewert beim geschlossenen Hof

Bei der Erbteilung ist der geschlossene Hof dem vom Erblasser bestimmten Hofübernehmer, oder, falls eine entsprechende testamentarische Verfügung fehlt, dem gemäß Landesgesetz Nr. 17/2001 (Höfegesetz) zu ermittelnden Hofübernehmer zuzuweisen. Der so ermittelte Hofübernehmer schuldet den Miterben entsprechend deren Erbquote einen Anteil am Übernahmepreis, der entweder einvernehmlich oder gerichtlich festgesetzt werden kann.

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Neuigkeiten in der Straßenverkehrsordnung

Einschneidende Veränderungen und zum Teil drastische Erhöhung der Sanktionen – die „neue“ Straßenverkehrsordnung (von der Abgeordnetenkammer genehmigt, nun im Senat) hat es in sich. Im Folgenden sollen kurz einige Neuigkeiten beschrieben werden.

RA Dr. Ivo Tschurtschenthaler

Im Spannungsfeld von Unternehmen, Gläubigern und Banken

Nicht immer, aber doch häufig können Liquiditätsengpässe bei Unternehmen gut erprobte Abläufe empfindlich stören. Auch aufgrund der seit Jänner 2021 in Kraft befindlichen Neudefinition des Zahlungsverzugs (Default), wonach dieser immer dann gegeben ist, wenn gemäß Einschätzung der Bank, der Kunde seinen Verpflichtungen ohne Realisierung bereitgestellter Garantien, nicht vollständig nachkommen kann oder über den Zeitraum von 90 Tagen Fälligkeiten über Euro 500,00 bzw. über 1% des gegenüber einer Bank aushaftenden Kreditvolumens nicht bedient, ist die Kreditbeschaffung für Unternehmen erschwert worden.

RA Dr. Dorothea Passler

Neue Regelung für die Liquidierung des Schadenersatzes bei hohen Invaliditäten

Obwohl die gesetzliche Bestimmung, wonach ausdrücklich vorgesehen ist, dass für dauerhafte Beeinträchtigungen der physisch-psychischen Gesundheit neben dem erlittenen Vermögensschaden auch der sog. biologische und moralische Schaden zu ersetzen ist und hierfür der Gesetzgeber genaue Kriterien festzulegen hat, bereits auf das Jahr 2005 zurückgeht (D.L. 209/2005), ist letzterer erst dieser Tage diesbezüglich aktiv geworden.

RA Dr. Dieter Schramm

Die Raumordnung im Koalitionsprogramm

In dem von den Parteien der zukünftigen Südtiroler Landesregierung unterzeichneten Programm stellt die Bereitstellung von leistbarem Wohnraum für die ansässige Bevölkerung einen zentralen Punkt dar, wobei der Bestandsnutzung – und Erweiterung der Vorzug vor der Neuausweisung gegeben wird.

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Die verwaltungsrechtliche Haftung des Unternehmens bei Fehlen eines Kontrollorgans

Wie den meisten Unternehmern bekannt sein dürfte, wurde mit Gesetzesvertretendem Dekret (GvD) Nr. 231/2001 die sog. verwaltungsrechtliche Haftung (responsabilità amministrativa) für Körperschaften eingeführt.

RA Dr. Dieter Schramm

Erweiterung gastgewerblicher Betriebe – Neuerungen

Es wird in Erinnerung gerufen, dass mit Landesgesetz vom 16. August 2022, Nr. 10 eine Obergrenze an Gästebetten eingeführt wurde.

RA Dr. Franz Complojer

Neuerung bei Abständen von Balkonen und anderen Vorsprüngen von Gebäuden

Am 17. Oktober 2023 wurde eine Durchführungsbestimmung zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol kundgemacht, welche mehr Rechtssicherheit bezüglich der Grenz- und Gebäudeabstände von Balkonen Dachvorsprüngen und anderen Vorsprüngen von Gebäuden schaffen sollte.

RA Dr. Dorothea Passler

Gleichzeitiger Antrag auf Trennung und Scheidung der Ehe zulässig

Mit der sog. Cartabia-Reform (GvD 149/2022) ist bekanntlich die gleichzeitige Beantragung von Trennung und Scheidung der Ehe vorgesehen worden.

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Defektes Fahrzeug – Neues im Bereich Produkthaftung

An wen wendet man sich als Konsument, wenn ein Fahrzeug eines europäischen Herstellers, das bei einem italienischen Konzessionär erworben wurde, einen Defekt aufweist?

RA Dr. Stefanie Schuster

Erbansprüche des getrennten / geschiedenen Ehegatten

Der hinterbliebene Ehegatte zählt bekanntlich zu den pflichtteilsberechtigten Erben und hat als solcher Anrecht auf einen bestimmten Teil des Erbschaftsvermögens (seine Quote variiert danach, ob ein Testament vorliegt oder nicht und ob auch anderen Erben zur Erbschaft berufen sind oder nicht). Gemäß Art. 540 ZGB hat der hinterbliebene Ehegatte auch Anrecht auf das Wohnungsrecht in der Familienwohnung sowie auf das Gebrauchsrecht an den sich dort befindlichen Einrichtungsgegenständen.

RA Dr. Dorothea Passler

Haftung der (getrennten) Eltern für Schäden, welche ihre minderjährigen Kinder verursachen

Für Schäden, welche Minderjährige verursachen, haften in der Regel deren Eltern; dies, sofern dieselben nicht den Nachweis erbringen, dass sie die entsprechenden unerlaubten und schädigenden Verhaltensweisen / Handlungen nicht verhindern konnten.

RA Dr. Franz Complojer

Die Eingriffsgebühr bei Änderung der Zweckbestimmung von Gebäuden

Das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ schreibt vor, dass für Eingriffe, für die eine Baugenehmigung, ZeMeT oder BBM erforderlich ist, eine Gebühr gezahlt werden muss, deren Höhe sich nach dem Anteil an den amtlichen Erschließungskosten bzw. Baukosten richtet.

RA Dr. Stefanie Schuster

Indirekte Schenkungen und deren Auswirkung auf die Nachlassregelung

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass anstelle von ordentlichen bzw. direkten Schenkungen (aufgenommen vor einem Notar im Beisein von zwei Zeugen), sogenannte indirekte Schenkungen vorgenommen werden.

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Alkohol und Drogen – Führerscheinentzug bei Unfällen

Im Jahre 2019 wurden in Italien ungefähr 42.000 Übertretungen wegen Alkohols am Steuer gezählt, weitere 5.000 betrafen das Fahren unter Drogeneinfluss. Diese Zahlen lassen aufhorchen, weswegen eine kurze Auseinandersetzung mit der Thematik opportun scheint. In dieser Ausgabe soll der Fokus auf der Sanktion des Führerscheinentzugs liegen, der bei unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachten Unfällen als Nebenstrafe (d.h. zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe) zum Tragen kommt. Hierbei handelt es sich um eine besonders komplexe Materie, weswegen versucht wird, diese möglichst überblicksartig und prägnant zu skizzieren.

RA Dr. Stefanie Schuster

Erbschaftsabwicklung – wie gehe ich vor?

Die Abwicklung einer Erbschaft erfordert in der Regel eine Reihe von nicht zu unterschätzenden organisatorischen und bürokratischen Maßnahmen. Welche Entscheidungen konkret anstehen und welche Schritte unternommen werden müssen, wird im Nachstehenden erläutert.

RA Dr. Franz Complojer

Nichtstrafbarkeit von geringfügigen Bauvergehen

Das italienische Strafgesetzbuch enthält mit Art. 131 bis eine Bestimmung, wonach die Strafbarkeit von bestimmten strafbaren Handlungen ausgeschlossen ist falls, unter Berücksichtigung des Verhaltens des Angeklagten sowie des Ausmaßes des Schadens oder der Gefahr, die Verletzung besonders geringfügig ist. Das Gericht hat dabei auch das Verhalten des Angeklagten nach der Straftat zu bewerten und zu prüfen, ob eine Gewohnheitsmäßigkeit vorliegt.

RA Dr. Dorothea Passler

Beschleunigung bei Trennungs- und Scheidungsverfahren

Laut GvD Nr. 149/2022, mittels welchem die Zivilprozessordnung einschneidende Veränderungen erfahren hat, ist auch das Verfahren für Ehetrennung und -scheidung geändert worden; die entsprechenden Bestimmungen finden ab 01.03.2023 Anwendung.

RA Dr. Ivo Tschurtschenthaler

Korruption

Alljährlich wird das internationale Ranking (CPI) über weltweit in 180 Staaten wahrgenommene Korruption im öffentlichen Bereich veröffentlicht. Die Bewertung richtet sich nach Punkten (100 Punkte für sehr integre Staaten – 0 Punkte für sehr korrupte Staatengefüge). Dänemark und Finnland liegen mit 88 Punkten in den vordersten Rängen, also sehr wenig Korruption – Deutschland liegt auf Platz 9, Österreich auf Platz 22 und Italien auf Platz 41.

Das neue Skipistengesetz – Skifahrer, Skiliftbetreiber aufgepasst!

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 40 vom 28.02.2021 wurden die vormaligen Sicherheitsvorschriften in Skigebieten (Gesetz Nr. 363 vom 24.12.2003) ersetzt. Das Sicherheitskonzept wurde verschärft und einige bemerkenswerte Neuerungen eingeführt.

RA Dr. Franz Complojer

Die vertragliche Abweichung von Grenz- und Gebäudeabstand

Gesetzliche Grenz- und Gebäudeabstände sollen Auseinandersetzungen unter Nachbarn vermeiden und zugleich eine geordnete Bebauung sichern. Ausgangspunkt ist im italienischen Zivilrecht Art. 873 ZGB: wird nicht angebaut, ist ein Gebäudeabstand von mindestens drei Metern einzuhalten; örtliche Verordnungen können größere Abstände festlegen.

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Die Besitzschutzklagen

Im  Alltag geht es oft nicht ausschließlich bzw. sofort um Eigentum (also das vollumfängliche, dingliche Recht an einer Sache), sondern um eine einfachere Frage: Wer hatte die Sache faktisch in seiner Verfügung, übt also den Besitz an derselben aus? Besitzer ist nämlich nicht automatisch gleich Eigentümer. So kann zwar jemand Eigentümer an einer Sache sein (Beispiel: Grundstück – ist im Grundbuch dann auf denselben eingetragen), dieselbe jedoch von einer anderen Person faktisch genutzt werden (um beim selben Beispiel zu bleiben: jemand anderer als der Eigentümer bewirtschaftet die Wiese = Besitzer).

RA Dr. Ivo Tschurtschenthaler

Rechte und Schutz von LGBTQIA+ Personen – kurze Bestandsaufnahme

Zuerst zur Erklärung des inzwischen in den Medien gebräuchlichen Kurzwortes LGBTQIA+. Dieses setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der englischen Wörter Lesbian, Gay, Bisexual, Transexual/ Transgender, Queer, Intersexual und Asexual zusammen. Das + bezeichnet Personen die einer anderen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zuzuordnen sind. Zudem gibt es zahlreiche Varianten und Zusätze zu diesem Akronym, um gleichfalls Vielfalt und Erweiterbarkeit auszudrücken.

RA Dr. Dorothea Passler

Nicht vermögensrechtliche Schäden infolge schwerer Verletzungen – Liquidierung laut nationaler Einheitstabelle (TUN)

Mit DPR Nr. 12/2025, in Kraft seit 5. März 2025, ist bekanntlich die Liquidierung der nicht vermögensrechtlichen Schäden (biologischer Schaden, Schmerzensgeld usw.) bei schweren Verletzungen und festgestellten Invaliditäten von über 10% (sog. macrolesioni) nach Verkehrsunfällen oder Arztfehlern endlich gesetzlich geregelt und somit vereinheitlicht worden.

RA Dr. Stefanie Schuster

Darf ich jemanden enterben

Die Frage, ob jemand enterbt werden kann, stellt sich nicht selten, insbesondere dann, wenn es innerhalb der Familie zu Konflikten kommt oder der Kontakt zu nahen Angehörigen abgebrochen ist. Was sieht die italienische Rechtsordnung diesbezüglich vor?

RA Dr. Franz Complojer

Die stillschweigende Erteilung der Baugenehmigung-Anwendungsbereich

Die Baugenehmigung wird in der Regel mittels einer ausdrücklichen Verwaltungsmaßnahme erteilt. Doch auch die Untätigkeit der Verwaltung kann unter Umständen der Erteilung der Baugenehmigung gleichkommen.

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Neuerungen bei Überwachungsräten

Mit GvD Nr. 47/2026 wurden umfassende Neuerungen im Bereich der Überwachungsräte (vulgo: Aufsichtsräte) eingeführt. Insbesondere wurde zunächst eine allgemeine Regelung getroffen, die für alle Modelle des Überwachungsrats gilt. Bekanntlich gibt es im Bereich der Aktiengesellschaften grundsätzlich drei Governance-Modelle: zum einen das (traditionelle) dreigeteilte System (Gesellschafterversammlung-Verwaltungsrat-Überwachungsrat), weiters das dualistische System, welches den Aktiengesellschaften deutschen Rechts nachempfunden ist (Verwaltungsrat-Aufsichtsrat) und schließlich das monistische System, welches im Anglo-amerikanischen Raum Verwendung findet (Verwaltungsrat mit internem Kontrollorgan).

RA Dr. Dieter Schramm

Verfall von Gästebetten Ende September 2026?

Mit Dekret des LH vom 26. September 2022 Nr.25 (besser bekannt als „Bettenstopp Verordnung“) wurde festgelegt, dass es aufgrund erworbener Rechte zulässig ist, u.A. in folgenden Fällen Gästebetten zu schaffen bzw. ihre Anzahl zu erhöhen:

RA Dr. Ivo Tschurtschenthaler

,,Das habe ich längst schon ersessen…!“

Als Grundeigentümer kommt es vor, dass Sie z.B. anlässlich der Sanierung/Erweiterung Ihres Gebäudes die im Grundkataster vermerkten Grenzen des eigenen Grundstücks (erstmals) feststellen müssen. In gar einigen Fällen kommen Sie dabei zum Ergebnis, dass der Zaun zum benachbarten Grundstück nicht der Katastergrenze entspricht. Spätestens nachdem Sie festgestellt haben, dass der Grenzzaun innerhalb der Katastergrenze, also zu Ihrem Nachteil errichtet ist, werden Sie den Nachbar aufmerksam machen, dass der Grenzzaun auf die Katastergrenze zu versetzen sei. In vergleichbaren Fällen wird Ihnen dann vom Nachbarn über den Grenzzaun hinweg zugerufen, dass er das zwischen der Katastergrenze und dem Grenzzaun gelegene Areal, das grundbücherlich in Ihrem Eigentum steht, „längst schon ersessen“ hat.  Aber hat er das wirklich? Wie allgemein bekannt, ist zur Ersitzung eines Grundes ein zumindest 20-jähriger (bei landwirtschaftlichen Gründen 15-jähriger) ununterbrochener und unbeanstandeter Besitz erforderlich.

RA Dr. Dorothea Passler

Vermögensrechtliche Regelungen im Rahmen von Ehetrennung bzw. Auflösung der Lebensgemeinschaft – Möglichkeit der Anfechtung seitens der Gläubiger

Vereinbarungen vermögensrechtlicher Natur, welche Ehe- bzw. Lebenspartner im Rahmen einer einvernehmlichen Trennung ohne weiteres rechtswirksam treffen können -Möglichkeit, von der nicht zuletzt aus Kostengründen auch regelmäßig Gebrauch gemacht wird-, können aber von deren Gläubigern nach Art. 1414 ZGB (Scheingeschäft) angefochten werden; dies mit der Konsequenz, dass allfällige Übertragungen von Vermögenswerten im Rahmen der Ehetrennung für hinfällig erklärt werden können, wenn festgestellt wird, dass dadurch das Vermögen ihres Schuldners nachhaltig beeinträchtigt wird.