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Fachgebiete

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Alkohol und Drogen – Führerscheinentzug bei Unfällen

Im Jahre 2019 wurden in Italien ungefähr 42.000 Übertretungen wegen Alkohols am Steuer gezählt, weitere 5.000 betrafen das Fahren unter Drogeneinfluss. Diese Zahlen lassen aufhorchen, weswegen eine kurze Auseinandersetzung mit der Thematik opportun scheint. In dieser Ausgabe soll der Fokus auf der Sanktion des Führerscheinentzugs liegen, der bei unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachten Unfällen als Nebenstrafe (d.h. zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe) zum Tragen kommt. Hierbei handelt es sich um eine besonders komplexe Materie, weswegen versucht wird, diese möglichst überblicksartig und prägnant zu skizzieren.

RA Dr. Daniel Ellecosta

Die wichtigsten Neuerungen im Vergaberecht

Im Amtsblatt der Republik Nr. 77 vom 31.03.2023 wurde der neue Vergabekodex GvD Nr. 36/2023 veröffentlicht. Dieser ordnet die gesamte Materie neu, bringt neue Digitalisierungsmaßnahmen mit sich und unter Ausschluss der ANAC Richtlinien schreibt er eine Vielzahl von Grundsätzen fest.

RA Dr. Stefanie Schuster

Erbschaftsabwicklung – wie gehe ich vor?

Die Abwicklung einer Erbschaft erfordert in der Regel eine Reihe von nicht zu unterschätzenden organisatorischen und bürokratischen Maßnahmen. Welche Entscheidungen konkret anstehen und welche Schritte unternommen werden müssen, wird im Nachstehenden erläutert.

RA Dr. Franz Complojer

Nichtstrafbarkeit von geringfügigen Bauvergehen

Das italienische Strafgesetzbuch enthält mit Art. 131 bis eine Bestimmung, wonach die Strafbarkeit von bestimmten strafbaren Handlungen ausgeschlossen ist falls, unter Berücksichtigung des Verhaltens des Angeklagten sowie des Ausmaßes des Schadens oder der Gefahr, die Verletzung besonders geringfügig ist. Das Gericht hat dabei auch das Verhalten des Angeklagten nach der Straftat zu bewerten und zu prüfen, ob eine Gewohnheitsmäßigkeit vorliegt.

RA Dr. Dorothea Passler

Beschleunigung bei Trennungs- und Scheidungsverfahren

Laut GvD Nr. 149/2022, mittels welchem die Zivilprozessordnung einschneidende Veränderungen erfahren hat, ist auch das Verfahren für Ehetrennung und -scheidung geändert worden; die entsprechenden Bestimmungen finden ab 01.03.2023 Anwendung.

RA Dr. Ivo Tschurtschenthaler

Korruption

Alljährlich wird das internationale Ranking (CPI) über weltweit in 180 Staaten wahrgenommene Korruption im öffentlichen Bereich veröffentlicht. Die Bewertung richtet sich nach Punkten (100 Punkte für sehr integre Staaten – 0 Punkte für sehr korrupte Staatengefüge). Dänemark und Finnland liegen mit 88 Punkten in den vordersten Rängen, also sehr wenig Korruption – Deutschland liegt auf Platz 9, Österreich auf Platz 22 und Italien auf Platz 41.

Das neue Skipistengesetz – Skifahrer, Skiliftbetreiber aufgepasst!

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 40 vom 28.02.2021 wurden die vormaligen Sicherheitsvorschriften in Skigebieten (Gesetz Nr. 363 vom 24.12.2003) ersetzt. Das Sicherheitskonzept wurde verschärft und einige bemerkenswerte Neuerungen eingeführt.

RA Dr. Daniel Ellecosta

Bettenregelung für Urlaub auf dem Bauernhof

Wir haben bereits mehrmals über den sog. „Bettenstop“ und die Ausnahmeregelungen berichtet. Nun hat Ende des Jahres die Landesregierung die Kriterien für die Ausnahmeregelung für die Erhöhung der Gästebetten für den Urlaub auf dem Bauernhof genehmigt.

RA Dr. Stefanie Schuster

Ehetrennung mit vermögensrechtlichen Konsequenzen

Treten im Laufe des Ehelebens Umstände ein, die ein Zusammenleben unerträglich machen oder für die Erziehung der Kinder schwer nachteilig sind, haben die Ehepartner die Möglichkeit, die Trennung zu verlangen, was einvernehmlich oder gerichtlich erfolgen kann.

RA Dr. Dorothea Passler

Voraussetzungen für die Abänderung / Kürzung des Scheidungsunterhalts

Das Gesetz Nr. 898/1970, mittels welchem die Ehescheidung, geregelt ist, sieht unter Art. 5 vor, dass im Urteil, mittels welchem die Auflösung der Ehe (Scheidung) verfügt wird, zu Lasten eines der Ehegatten zu Gunsten des anderen die Zahlung eines regelmäßigen Unterhaltsbeitrags vorgesehen werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der entsprechend begünstigte Ehegatte nicht über geeignete eigene Mittel verfügt und/oder sich dieselben aus objektiven Gründen nicht selbst beschaffen kann; dabei ist die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten zu prüfen, sowie deren persönliche und / oder finanzielle Mitwirkung während der Ehe beim Erwerb des jeweiligen persönlichen Vermögens und jenes der Familie, sowie die Dauer der Ehe und die Anzahl der gemeinsamen Kinder zu berücksichtigen.