
RA Dr. Dorothea Passler
Haftung der (getrennten) Eltern für Schäden, welche ihre minderjährigen Kinder verursachen
Für Schäden, welche Minderjährige verursachen, haften in der Regel deren Eltern; dies, sofern dieselben nicht den Nachweis erbringen, dass sie die entsprechenden unerlaubten und schädigenden Verhaltensweisen / Handlungen nicht verhindern konnten.