Ihr starker Partner in Rechtsfragen
maßgeschneidert – fachlich kompetent – pragmatisch
Unser Expertenteam bietet Dienstleistungen in einem breiten Spektrum von Fachgebieten.
Wir beraten Sie zu jeglichen Rechtsfragen und suchen maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen.
Ein Überblick über unsere Tätigkeiten
Verwaltungsrecht
Verwirklichung von Bauvorhaben in den Bereichen:
- Aufstiegsanlagen & Skipisten
- Wasserkraftwerke & Photovoltaik
- Handelszentren & Gewerbebauten
- Wohnanlagen
- Hotels & Ferienanlagen
Wirtschaft- & Insolvenzrecht
Beratung und Abwicklung in folgenden Mandaten:
- Konkurs und Vergleichsverfahren
- Restrukturierung von Verbindlichkeiten
- Ausarbeitung von Sanierungsplänen
- Forderungsbetreibung
- Gutachtertätigkeiten
Familien- & Erbrecht
Mandantenvertretung und Lösungsfindung in folgenden Fällen:
- bei Trennungen, Scheidungen, Adoptionen & Entmündigungen
- Vermögens- und Erbschaftsregelungen
Das Juristen- Team

Ein starkes Team im Hintergrund
Neues aus der Kanzlei

RA Dr. Dorothea Passler
Haftung der (getrennten) Eltern für Schäden, welche ihre minderjährigen Kinder verursachen
Für Schäden, welche Minderjährige verursachen, haften in der Regel deren Eltern; dies, sofern dieselben nicht den Nachweis erbringen, dass sie die entsprechenden unerlaubten und schädigenden Verhaltensweisen / Handlungen nicht verhindern konnten.

RA Dr. Franz Complojer
Die Eingriffsgebühr bei Änderung der Zweckbestimmung von Gebäuden
Das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ schreibt vor, dass für Eingriffe, für die eine Baugenehmigung, ZeMeT oder BBM erforderlich ist, eine Gebühr gezahlt werden muss, deren Höhe sich nach dem Anteil an den amtlichen Erschließungskosten bzw. Baukosten richtet.

RA Dr. Daniel Ellecosta
Änderungen am Gesetz Raum und Landschaft (II)
Wir haben schon einmal über die im Juni 2023 genehmigten Abänderungen des Gesetzes Raum und Landschaft berichtet. Nun gehen wir auf weitere Neuerungen des Gesetzes ein.