Ihr starker Partner in Rechtsfragen

maßgeschneidert – fachlich kompetent – pragmatisch

Unser Expertenteam bietet Dienstleistungen in einem breiten Spektrum von Fachgebieten. Wir beraten Sie zu jeglichen Rechtsfragen und suchen maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen.

Ein Überblick über unsere Tätigkeiten​

Verwaltungsrecht

Verwirklichung von Bauvorhaben in den Bereichen:

Wirtschaft- & Insolvenzrecht

Beratung und Abwicklung in folgenden Mandaten:

Familien- & Erbrecht

Mandantenvertretung und Lösungsfindung in folgenden Fällen:

Das Juristen- Team

DE/IT

RA Dr. Dieter Schramm

Partner

Raumordnung, Baurecht und Liegenschaften

Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Gewerbe und Industrie

DE/IT

RA Dr. Ivo Tschurtschenthaler

Partner

Agrar- und Höferecht

Banken- und Konkursrecht

Schadenersatz- und Versicherungsrecht

Strafrecht

DE/IT/EN

RA Dr. Nausicaa Mall

Partner

Gewerbe und Industrie

Familien- und Erbrecht

Schadenersatz- und Versicherungsrecht

EDV- Medien- und Autorenrecht

Gemeinschafts- und internationales Privatrecht

DE/IT/LD/EN

RA Dr. Daniel Ellecosta

Partner

Raumordnung, Baurecht und Liegenschaften

Agrar- und Höferecht

Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Wirtschaftsrecht und Inkasso

Strafrecht

DE/IT

RA Dr. Dorothea Passler

Banken- und Konkursrecht

Familien- und Erbrecht

Schadenersatz- und Versicherungsrecht

Arbeitsrecht

DE/IT/LD

RA Dr. Franz Complojer

Raumordnung, Baurecht und Liegenschaften

Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Wirtschaftsrecht und Inkasso

Strafrecht

DE/IT/EN

RA Dr. Stefanie Schuster

Familien- und Erbrecht

Schadenersatz- und Versicherungsrecht

Arbeitsrecht

DE/IT/LD/EN/RU

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Gewerbe und Industrie

Wirtschaftsrecht und Inkasso

Gemeinschafts- und internationales Privatrecht

Ein starkes Team im Hintergrund

Neues aus der Kanzlei

RA Dr. Dorothea Passler

Haftung der (getrennten) Eltern für Schäden, welche ihre minderjährigen Kinder verursachen

Für Schäden, welche Minderjährige verursachen, haften in der Regel deren Eltern; dies, sofern dieselben nicht den Nachweis erbringen, dass sie die entsprechenden unerlaubten und schädigenden Verhaltensweisen / Handlungen nicht verhindern konnten.

RA Dr. Franz Complojer

Die Eingriffsgebühr bei Änderung der Zweckbestimmung von Gebäuden

Das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ schreibt vor, dass für Eingriffe, für die eine Baugenehmigung, ZeMeT oder BBM erforderlich ist, eine Gebühr gezahlt werden muss, deren Höhe sich nach dem Anteil an den amtlichen Erschließungskosten bzw. Baukosten richtet.

RA Dr. Daniel Ellecosta

Änderungen am Gesetz Raum und Landschaft (II)

Wir haben schon einmal über die im Juni 2023 genehmigten Abänderungen des Gesetzes Raum und Landschaft berichtet. Nun gehen wir auf weitere Neuerungen des Gesetzes ein.