Ihr starker Partner in Rechtsfragen
maßgeschneidert – fachlich kompetent – pragmatisch
Unser Expertenteam bietet Dienstleistungen in einem breiten Spektrum von Fachgebieten.
Wir beraten Sie zu jeglichen Rechtsfragen und suchen maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen.
Ein Überblick über unsere Tätigkeiten
Verwaltungsrecht
Verwirklichung von Bauvorhaben in den Bereichen:
- Aufstiegsanlagen & Skipisten
- Wasserkraftwerke & Photovoltaik
- Handelszentren & Gewerbebauten
- Wohnanlagen
- Hotels & Ferienanlagen
Wirtschaft- & Insolvenzrecht
Beratung und Abwicklung in folgenden Mandaten:
- Konkurs und Vergleichsverfahren
- Restrukturierung von Verbindlichkeiten
- Ausarbeitung von Sanierungsplänen
- Forderungsbetreibung
- Gutachtertätigkeiten
Familien- & Erbrecht
Mandantenvertretung und Lösungsfindung in folgenden Fällen:
- bei Trennungen, Scheidungen, Adoptionen & Entmündigungen
- Vermögens- und Erbschaftsregelungen
Das Juristen- Team
Ein starkes Team im Hintergrund
Neues aus der Kanzlei
RA Dr. Franz Complojer
Die vertragliche Abweichung von Grenz- und Gebäudeabstand
Gesetzliche Grenz- und Gebäudeabstände sollen Auseinandersetzungen unter Nachbarn vermeiden und zugleich eine geordnete Bebauung sichern. Ausgangspunkt ist im italienischen Zivilrecht Art. 873 ZGB: wird nicht angebaut, ist ein Gebäudeabstand von mindestens drei Metern einzuhalten; örtliche Verordnungen können größere Abstände festlegen.
RA Dr. Johannes Senoner Pircher
Die Besitzschutzklagen
Im Alltag geht es oft nicht ausschließlich bzw. sofort um Eigentum (also das vollumfängliche, dingliche Recht an einer Sache), sondern um eine einfachere Frage: Wer hatte die Sache faktisch in seiner Verfügung, übt also den Besitz an derselben aus? Besitzer ist nämlich nicht automatisch gleich Eigentümer. So kann zwar jemand Eigentümer an einer Sache sein (Beispiel: Grundstück – ist im Grundbuch dann auf denselben eingetragen), dieselbe jedoch von einer anderen Person faktisch genutzt werden (um beim selben Beispiel zu bleiben: jemand anderer als der Eigentümer bewirtschaftet die Wiese = Besitzer).
RA Dr. Ivo Tschurtschenthaler
Rechte und Schutz von LGBTQIA+ Personen – kurze Bestandsaufnahme
Zuerst zur Erklärung des inzwischen in den Medien gebräuchlichen Kurzwortes LGBTQIA+. Dieses setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der englischen Wörter Lesbian, Gay, Bisexual, Transexual/ Transgender, Queer, Intersexual und Asexual zusammen. Das + bezeichnet Personen die einer anderen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zuzuordnen sind. Zudem gibt es zahlreiche Varianten und Zusätze zu diesem Akronym, um gleichfalls Vielfalt und Erweiterbarkeit auszudrücken.