An Ihrer Seite

Wir betreuen Sie persönlich, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge.
Mit unserem Team erbringen wir qualitativ hochwertige Dienstleistungen und bieten maßgeschneiderte und pragmatische juridische Lösungen.

Ihre Rechtsanwälte
Schramm Tschurtschenthaler

Für Sie da – Unternehmen/ Privatpersonen/ Körperschaften

Unser Team besteht aus Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die zum Teil auch geprüfte Rechnungsrevisoren, Gemeindesekretärinnen sowie Grundbuchsführer und Mediatorinnen sind.

Wir beraten Sie auf einem breiten Spektrum des privaten und öffentlichen Rechts und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in allen Instanzen, in Südtirol und im gesamten italienischen Raum.

Unsere Stärken liegen vor allem im Bereich des Wirtschafts- und Verwaltungsrechts.

In diesen Fachbereichen sind wir vorwiegend tätig

Durch unsere langjährige Erfahrung stehen wir Ihnen auf dem Gebiet von Raum und Landschaft, Urbanistik und Baurecht fachkundig zur Seite und finden für Sie die optimale Lösung.

Wir vertreten Sie rundum auch bei Kauf/ Verkauf/ Verpachtung/ Vermietung/ Schenkung von Liegenschaften.

Wir beraten Sie bei Hofübernahme, Zu- und Abschreibung von Liegenschaften und vertreten Sie vor den Höfekommissionen, außergerichtlich und auch vor den zuständigen Gerichten.

In unserem Kernbereich Verwaltungsrecht beraten wir Sie auf den Gebieten Raumordnung, öffentliche Ausschreibungen, Handelslizenzen, Wasserkonzessionen, erneuerbare Energien u.v.m., und vertreten Sie vor den regionalen Verwaltungsgerichten und vor dem Staatsrat in Rom.

Wir bieten auch Vertretung vor dem Verfassungsgerichtshof in Rom.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a. die Beratung bei der Planung und Verwirklichung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben, die Überprüfung der eventuellen Enteignungs- und Zuweisungsverfahren, sowie den gesamten Bereich Handel, insbesondere den Einzelhandel in den Gewerbezonen.

Wir betreuen in- und ausländische Bankinstitute in sämtlichen Angelegenheiten.

Wir beraten und vertreten Sie in allen bankrechtlichen Fragen (z.B. Darlehens-, Finanzierungs- und andere Bankverträge), sowie bei Insolvenzverfahren und der Bewältigung von Unternehmenskrisen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Ehetrennung und Scheidung, Vermögensregelung, Sorge- und Unterhaltsrecht, Entmündigung.

Wir stehen Ihnen bei der Abfassung von Testamenten, Abwicklung einer Verlassenschaft und etwaigen Geltendmachung von Erbansprüchen zur Seite.

Unsere Philosophie

maßgeschneidert

Wir kennen die politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge und suchen für Sie maßgeschneiderte Lösungen.

fachlich kompetent

Durch das breite Spektrum an Know-How und fachlicher Kompetenz in vielen Bereichen löst unser Team auch komplexe fachübergreifende Probleme.

pragmatisch

Wir denken pragmatisch und schaffen für Sie mit der optimalen Lösung einen Mehrwert.

News & Fachwissen

RA Dr. Franz Complojer

Die vertragliche Abweichung von Grenz- und Gebäudeabstand

Gesetzliche Grenz- und Gebäudeabstände sollen Auseinandersetzungen unter Nachbarn vermeiden und zugleich eine geordnete Bebauung sichern. Ausgangspunkt ist im italienischen Zivilrecht Art. 873 ZGB: wird nicht angebaut, ist ein Gebäudeabstand von mindestens drei Metern einzuhalten; örtliche Verordnungen können größere Abstände festlegen.

RA Dr. Johannes Senoner Pircher

Die Besitzschutzklagen

Im  Alltag geht es oft nicht ausschließlich bzw. sofort um Eigentum (also das vollumfängliche, dingliche Recht an einer Sache), sondern um eine einfachere Frage: Wer hatte die Sache faktisch in seiner Verfügung, übt also den Besitz an derselben aus? Besitzer ist nämlich nicht automatisch gleich Eigentümer. So kann zwar jemand Eigentümer an einer Sache sein (Beispiel: Grundstück – ist im Grundbuch dann auf denselben eingetragen), dieselbe jedoch von einer anderen Person faktisch genutzt werden (um beim selben Beispiel zu bleiben: jemand anderer als der Eigentümer bewirtschaftet die Wiese = Besitzer).

RA Dr. Ivo Tschurtschenthaler

Rechte und Schutz von LGBTQIA+ Personen – kurze Bestandsaufnahme

Zuerst zur Erklärung des inzwischen in den Medien gebräuchlichen Kurzwortes LGBTQIA+. Dieses setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der englischen Wörter Lesbian, Gay, Bisexual, Transexual/ Transgender, Queer, Intersexual und Asexual zusammen. Das + bezeichnet Personen die einer anderen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zuzuordnen sind. Zudem gibt es zahlreiche Varianten und Zusätze zu diesem Akronym, um gleichfalls Vielfalt und Erweiterbarkeit auszudrücken.