An Ihrer Seite

Wir betreuen Sie persönlich, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge.
Mit unserem Team erbringen wir qualitativ hochwertige Dienstleistungen und bieten maßgeschneiderte und pragmatische juridische Lösungen.

Ihre Rechtsanwälte
Schramm Tschurtschenthaler Mall Ellecosta

Für Sie da – Unternehmen/ Privatpersonen/ Körperschaften

Unser Team besteht aus Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die zum Teil auch geprüfte Rechnungsrevisoren, Gemeindesekretärinnen sowie Grundbuchsführer und Mediatorinnen sind.

Wir beraten Sie auf einem breiten Spektrum des privaten und öffentlichen Rechts und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in allen Instanzen, in Südtirol und im gesamten italienischen Raum.

Unsere Stärken liegen vor allem im Bereich des Wirtschafts- und Verwaltungsrechts.

In diesen Fachbereichen sind wir vorwiegend tätig

Durch unsere langjährige Erfahrung stehen wir Ihnen auf dem Gebiet von Raum und Landschaft, Urbanistik und Baurecht fachkundig zur Seite und finden für Sie die optimale Lösung.

Wir vertreten Sie rundum auch bei Kauf/ Verkauf/ Verpachtung/ Vermietung/ Schenkung von Liegenschaften.

Wir beraten Sie bei Hofübernahme, Zu- und Abschreibung von Liegenschaften und vertreten Sie vor den Höfekommissionen, außergerichtlich und auch vor den zuständigen Gerichten.

In unserem Kernbereich Verwaltungsrecht beraten wir Sie auf den Gebieten Raumordnung, öffentliche Ausschreibungen, Handelslizenzen, Wasserkonzessionen, erneuerbare Energien u.v.m., und vertreten Sie vor den regionalen Verwaltungsgerichten und vor dem Staatsrat in Rom.

Wir bieten auch Vertretung vor dem Verfassungsgerichtshof in Rom.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a. die Beratung bei der Planung und Verwirklichung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben, die Überprüfung der eventuellen Enteignungs- und Zuweisungsverfahren, sowie den gesamten Bereich Handel, insbesondere den Einzelhandel in den Gewerbezonen.

Wir betreuen in- und ausländische Bankinstitute in sämtlichen Angelegenheiten.

Wir beraten und vertreten Sie in allen bankrechtlichen Fragen (z.B. Darlehens-, Finanzierungs- und andere Bankverträge), sowie bei Insolvenzverfahren und der Bewältigung von Unternehmenskrisen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Ehetrennung und Scheidung, Vermögensregelung, Sorge- und Unterhaltsrecht, Entmündigung.

Wir stehen Ihnen bei der Abfassung von Testamenten, Abwicklung einer Verlassenschaft und etwaigen Geltendmachung von Erbansprüchen zur Seite.

Unsere Philosophie

maßgeschneidert

Wir kennen die politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge und suchen für Sie maßgeschneiderte Lösungen.

fachlich kompetent

Durch das breite Spektrum an Know-How und fachlicher Kompetenz in vielen Bereichen löst unser Team auch komplexe fachübergreifende Probleme.

pragmatisch

Wir denken pragmatisch und schaffen für Sie mit der optimalen Lösung einen Mehrwert.

News & Fachwissen

RA Dr. Dorothea Passler

Haftung der (getrennten) Eltern für Schäden, welche ihre minderjährigen Kinder verursachen

Für Schäden, welche Minderjährige verursachen, haften in der Regel deren Eltern; dies, sofern dieselben nicht den Nachweis erbringen, dass sie die entsprechenden unerlaubten und schädigenden Verhaltensweisen / Handlungen nicht verhindern konnten.

RA Dr. Franz Complojer

Die Eingriffsgebühr bei Änderung der Zweckbestimmung von Gebäuden

Das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ schreibt vor, dass für Eingriffe, für die eine Baugenehmigung, ZeMeT oder BBM erforderlich ist, eine Gebühr gezahlt werden muss, deren Höhe sich nach dem Anteil an den amtlichen Erschließungskosten bzw. Baukosten richtet.

RA Dr. Daniel Ellecosta

Änderungen am Gesetz Raum und Landschaft (II)

Wir haben schon einmal über die im Juni 2023 genehmigten Abänderungen des Gesetzes Raum und Landschaft berichtet. Nun gehen wir auf weitere Neuerungen des Gesetzes ein.