Voreheliche Abmachungen

RA Dr. Dorothea Passler

Eine sog. voreheliche Abmachung (patto prematrimoniale) ist ein Vertrag, mittels welchem künftige Ehepartner bereits vor Eheschließung die wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen im Trennungs- bzw. Scheidungsfall festlegen; so zum Beispiel die Höhe eines Schadenersatzes im Fall von Untreue oder die Höhe des Unterhalts zu Gunsten des wirtschaftlich schlechter gestellten Ehegatten oder auch die Zuweisung oder Aufteilung der Familienwohnung und die Anvertrauung der Kinder.

Diese vorehelichen, im Hinblick auf das mögliche Scheitern der Beziehung abgeschlossenen Vereinbarungen sind in einigen, v.a. angelsächsischen Rechtssystemen, z.B. auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, erlaubt und durchaus üblich.

In Italien sind solche Abmachungen indes nach wie vor nicht möglich bzw., sofern abgeschlossen, null und nichtig.

Begründet wird dies damit, dass die Eheschließung keinen Vertragscharakter habe und demnach die während und bei Auflösung geltenden Bedingungen auch nicht von den (künftigen) Ehepartnern frei festgelegt werden können, sondern vom Gesetzgeber zu bestimmen sind.

Bereits seit Jahren wird in Italien über eine Öffnung dieser strengen Handhabung des Eherechts diskutiert, aber auch bei der letzten Familienrechtsreform im Jahr 2022 haben die im entsprechenden Gesetzesentwurf diesbezüglich schon vorgesehenen Änderungen der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches noch keine Berücksichtigung gefunden.

Der Gesetzesentwurf sah außerdem vor, dass dieses Recht, die Bedingungen für das Scheitern der Beziehung bereits vorab zu regeln, auch für die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gelten sollte.

Und außerdem, dass auch bereits verheiratete Paare noch verbindliche Abmachungen hinsichtlich einer möglichen Trennung bzw. Scheidung treffen können.

Voraussetzung bliebe jedenfalls, dass die Abmachungen weder zwingende Gesetzesvorschriften noch persönliche Grundrechte verletzen und nicht im Widerspruch mit der Öffentlichen Ordnung und den guten Sitten stehen.

Die Vorteile von rechtsverbindlichen Abmachungen im Hinblick auf ein mögliches -und heutzutage nahezu übliches- Scheitern der Ehe / Partnerschaft liegen auf der Hand: beide Ehepartner wüssten bereits bei ihrer Heirat, welche, vor allem finanzielle Folgen eine Trennung bzw. Scheidung hätte und aufwändige entsprechende Gerichtsverfahren könnten vermieden werden.

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