Die Raumordnung im Koalitionsprogramm

RA Dr. Dieter Schramm

In dem von den Parteien der zukünftigen Südtiroler Landesregierung unterzeichneten Programm stellt die Bereitstellung von leistbarem Wohnraum für die ansässige Bevölkerung einen zentralen Punkt dar, wobei der Bestandsnutzung – und Erweiterung der Vorzug vor der Neuausweisung gegeben wird.

An erster Stelle der geplanten Maßnahmen steht die Einleitung des Gehnemigungsverfahrens des Landesstrategieplanes, mit besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der Bestandsnutzung, auf dem bezahlbaren Wohnraum und die Stärkung des Mietwohnungsmarktes für dauerhaft ansässige Personen, auch mittels Erhöhung der vom LEROP vorgesehenen Maximaldichten.

Die Verabschiedung der Durchführungsverordnung zum Wohnen mit Preisbindung wird ebenfalls als vorrangig bezeichnet. Nach dem Vorbild anderer Länder sollen die Sitzungen der Gemeindekommissionen ebenso wie die Lokalaugenscheine im Beisein mit den betroffenen Antragstellern erfolgen um mittels der Verfassung von verbindlichen Ergebnisprotokollen zu nachvollziehbaren Entscheidungsprozessen zu gelangen und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Katalog der sog. Bagatelleingriffe soll überarbeitet werden. Für Zonen der Privatinitiative soll deren Anwendung und die Vereinfachung des Verfahrens überprüft werden.

Die Nutzbarkeit des Energiebonus im historischen Ortskern soll überprüft werden unter der Voraussetzung dass das Wohnvolumen nicht unter den gesetzlichen Mindeststandard gesenkt werden darf. Die Landeskommission für Raum und Landschaft soll weitestgehend mit externen Experten und nicht mehr, wie bisher, vorwiegend mit Beamten besetzt werden. Es soll eine Auflage überprüft werden laut welcher vor der Genehmigung von Neubau- oder Erweiterungsprojekten für wirtschaftliche Tätigkeiten ein Nachweis über die Möglichkeit der Bereitstellung von Wohnraum für die erforderlichen zusätzlichen Mitarbeiter erbracht werden muss.

Geplant ist die Überarbeitung der Richtlinien mit dem Ziel die Errichtung von Wintergärten zu erleichtern.

Zusammenfassend kann festgehalten werden dass die – wiederholt geforderte – Aufhebung des neuen Gesetzes für Raum und Landschaft mit Ersetzung durch einen weitgehend neuen Text nicht Eingang in das Koalitionsprogramm gefunden hat: beabsichtigt wird vielmehr eine Vereinfachung und bürgernähere Gestaltung des geltenden Landesgesetzes Nr.9/2018.

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