Konventionierung von 100% aller neuen Wohnungen?

RA Dr. Dieter Schramm

  • Die Pflicht zur Konventionierung von 100% der neuen Wohunungen besteht laut geltender Rechtsordnung bereits heute in Gemeinden oder Fraktionen die mehr als 10% Zweitwohnungen aufweisen. Sie hat zur Senkung der Wohnungspreise ebenso wenig beigetragen wie die bislang übliche 60% Konventionierung, zuerst für 10, dann für 20 Jahre und nunmehr auf unbegrenzte Zeit.
  • Die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt einer allfälligen 100% Konventionierungspflicht sind genauer zu überprüfen: ein Anstieg der Preise für konventionierte Wohnungen wäre wahrscheinlich, da die Immobilienentwickler ihre Gewinne hauptsächlich aus dem Verkauf des freien Anteiles realisieren und deshalb den konventionierten Anteil zu günstigeren Bedingungen veräußern können: fällt der freie Anteil weg hätte dies voraussichtlich eine Verteuerung des konventionierten Anteiles zur Folge;
  • Das einzige heute schon bestehende Instrument zur Eindämmung der Wohnungspreise, nämlich die Wohnung mit Preisbindung, sollte endlich genutzt und umgesetzt werden: seit geraumer Zeit sind die notwendigen Durchführungsbestimmungen ausständig.
  • Sollte die 100% Konventionierungspflicht trotz der angeführten Bedenken umgesetzt werden, müssten zum Schutze des Privateigentums und der legitimen Erwartungshaltung der Bürger folgende Ausnahmen vorgesehen werden : a) bestehende freie Wohnbaumasse auch bei Abbruch und Wiederaufbau mit Erhöhung der Anzahl der Wohnungen; b) Wohnungen welche in bereits ausgewiesenen Bauzonen realisiert werden können, unabhängig von der erfolgten Erstellung eines Durchführungsplanes; c) Wohnungen die bei Umwandlung bestehender gewerblich genutzter Baumasse (beschränkt auf 40% Anteil) verwirklicht werden können;
  • Schlussendlich sollten die harten Einschränkungen für die Nutzung konventionierter Wohnungen durch Ansässige gelockert werden: der Grundsatz sollte sein dass eine konventionierte Wohnung von allen Personen besetzt werden kann die ihren meldeamtlichen Wohnsitz seit fünf Jahren in einer Gemeinde Südtirols haben, oder ihren Arbeitsplatz für die Dauer der Besetzung in Südtirol haben,ohne weitere Einschränkungen.

Bei allem Verständnis für das Anliegen, den Wohnungsmarkt zu entspannen: Südtirol ist mit der 60/40 Regelung über Jahrzehnte gut gefahren. Eine 100% Konventionierung in allen Südtiroler Gemeinden würde das Wohnungsproblem nicht lösen, aber den freien Wohnungs- und Mietmarkt de facto abschaffen, was ordnungspolitisch nicht vertretbar wäre.

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