Die Frage, ob jemand enterbt werden kann, stellt sich nicht selten, insbesondere dann, wenn es innerhalb der Familie zu Konflikten kommt oder der Kontakt zu nahen Angehörigen abgebrochen ist. Was sieht die italienische Rechtsordnung diesbezüglich vor?
Art. 536 des italienischen Zivilgesetzbuches regelt die Rechte der sogenannten pflichtteilsberechtigten Erben, zu denen der Ehegatte, die Kinder und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Verstorbenen zählen. Diesen Personen steht ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass zu. Beispiel: hinterlässt der Verstorbene seinen Ehegatten und zwei Kinder, erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlassvermögens, die beiden Kindern zusammen die Hälfte; über das restliche Viertel kann der Erblasser frei verfügen.
Sollten die pflichtteilsberechtigten Erben vom Erblasser nicht oder nicht zur Gänze bedacht worden sein, können sie ihren Pflichtteil gegenüber den anderen Erben gerichtlich einfordern.
Wer daher glaubt, eines seiner Kinder oder seinen Ehepartner, beispielsweise durch eine Schenkung oder ein Testament, vollständig enterben zu können, irrt. Das Gesetz setzt dem letzten Willen des Erblassers klare Grenzen.
Von diesem Grundsatz gibt es einzelne Ausnahmen.
So sieht Art. 463 des Zivilgesetzbuches Fälle der sogenannten Erbunwürdigkeit („indegnitá a succedere„) vor.
Demnach kann eine Person, selbst wenn sie pflichtteilsberechtigt ist, von der Erbfolge ausgeschlossen werden, wenn sie besonders schwere Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Dazu zählen unter anderem:
- schwere Straftaten gegen den Erblasser oder dessen Familienangehörige (z.B. vorsätzlicher oder versuchter Mord),
- der Verlust der elterlichen Verantwortung über jene Person, deren Erbfolge betroffen ist;
- die Hinderung des Erblassers an der Errichtung, Abänderung oder am Widerruf eines Testaments;
- die Unterdrückung, Verheimlichung oder Fälschung eines Testaments sowie
- die Anfertigung oder die wissentliche Verwendung eines falschen Testaments.
Die geltenden Bestimmungen zeigen, dass das italienische Recht dem Schutz der Kernfamilie einen hohen Stellenwert einräumt. Umso wichtiger ist es daher, sich rechtzeitig mit der eigenen Nachlassregelung auseinanderzusetzen und die vorhandenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen. Eine vorausschauende Regelung hilft dabei, den eigenen Willen bestmöglich umzusetzen und spätere, meist langwierige Konflikte unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.