Einschneidende Veränderungen und zum Teil drastische Erhöhung der Sanktionen – die „neue“ Straßenverkehrsordnung (von der Abgeordnetenkammer genehmigt, nun im Senat) hat es in sich. Im Folgenden sollen kurz einige Neuigkeiten beschrieben werden.
Um den Unfällen, die durch Smartphone am Steuer verursacht werden, entgegenzuwirken, beabsichtigt der Gesetzgeber die Strafe auf 250 € – 1.000 € anzuheben (1.400 € bei wiederholter Übertretung); interessant auch folgendes: der Führerschein kann für eine Woche eingezogen werden, wenn noch mindestens 10 Führerscheinpunkte vorhanden sind; bei weniger vorhandenen Punkten kann der Entzug hingegen 15 Tage ausmachen (nochmals jeweilige Verdoppelung, wenn ein Unfall verursacht wird).
Auch in puncto Alkohol am Steuer gibt es Änderungen. Wer mit 0,5-0,8 Promille erwischt wird, dem drohen zwischen 573 € und 2.170 €, mit Führerscheinentzug von 3 bis 6 Monaten. Wer mit einem Alkoholgehalt von 0,8 bis 1,5 Promille fährt, riskiert im Wesentlichen eine Verdoppelung der vorgenannten Strafen (bzw. Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten), mit Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten. Weist der Fahrer mehr als 1,5 Promille auf, wird dies mit Freiheitsstrafen ab 6 Monaten sowie einer Geldstrafe von 1.500 € – 6.000 € geahndet, mit Entzug des Führerscheins zwischen einem und zwei Jahren. Absolute Neuigkeit ist indes, dass bei einer Feststellung von über 0,8 Promille dem Übertretenden die Verpflichtung auferlegt wird, einen sog. Alkolock zu installieren, sprich ein Gerät, welches das Starten des Motors zukünftig nur mehr bei einem Alkoholwert von 0,0 Promille erlaubt.
Verschärfungen gibt es ferner bei der Aussetzung von Tieren auf der Straße: hier droht ein Führerscheinentzug von bis zu einem Jahr; sollte durch das Vergehen des Autofahrers zudem ein Unfall mit Verletzten oder Toten verursacht werden, sind nunmehr empfindliche Freiheitsstrafen vorgesehen.
Um das Phänomen der mittlerweile gehäuft verwendeten E-Roller in geordnete(re) Bahnen zu lenken, sieht der Gesetzgeber nun eine Kennzeichen-, Versicherungs- und Helmpflicht für dieselben vor.
Vorsicht bei Fahrradfahrern auf der Straße: wer diese künftig überholt, muss ihnen gegenüber einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einhalten.
Neben den genannten Sanktionsverschärfungen sind auch Erleichterungen zu verzeichnen, wie beispielsweise die Verhängung einer einzigen Strafe (allerdings erhöht um ein Drittel) bei mehreren Geschwindigkeitsübertretungen, die binnen einer Stunde im Zuständigkeitsbereich ein und derselben Behörde begangen werden.Führerscheinneulinge dürfen Fahrzeuge bis zu 105 kW (= 142 PS) lenken, allerdings gilt die Beschränkung nun für 3 Jahre (vorher ein Jahr).