Heimliches Lesen der Nachrichten auf einem anderen Handy – Straftat!

In den letzten Wochen hat ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Kassationsgerichtshofs für Schlagzeilen gesorgt. In diesem ging es um die Frage, ob der Zugriff auf ein anderes Handy, um Nachrichten zu lesen, eine Straftat darstellt.
Tierschutz gestärkt – Italien ändert das Strafgesetzbuch

Am 29.05.2025 hat der Senat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der den Tierschutz in Italien grundlegend reformiert. Ausgangspunkt und Anlass für die Reform bot der im Jahr 2022 geänderte Artikel 9 der italienischen Verfassung, der neben dem Schutz der Umwelt ausdrücklich auch den Tierschutz festschreibt.
Amtsmissbrauch – Straftat abgeschafft

Die Straftat des Amtsmissbrauchs (Art. 323 StGb) liegt immer dann vor, wenn eine Amtsperson oder die mit einem öffentlichen Dienst beauftragte Person, in der Absicht sich selbst oder einem anderen zu Unrecht einen vermögensrechtlichen Vorteil zu verschaffen oder einem anderen einen Schaden zu verursachen, ihr Amt missbraucht. Die Straftat konkretisiert sich immer dann, wenn es sich um die Verletzung von vom Gesetz auferlegten Verhaltensregeln, die keinen Ermessenspielraum zulassen oder um die Mitwirkung bei Entscheidungen/ Beschlussfassungen im Interessenkonflikt, auch bezogen auf nahe Verwandte, handelt. Die Straftat wird mit einer Haftstrafe von 2 bis 4 Jahren geahndet.
Neuigkeiten bei Cyber-Straftaten

Höhere Strafen und neue Straftaten im Bereich der sog. Cyber-Crimes (Straftaten im Zusammenhang mit Informatiksystemen): dies ist das Resultat des Gesetzes Nr. 90 vom 28. Juni 2024. Im Folgenden zu den wichtigsten Neuerungen.
Unfälle im Straßenverkehr – Neues aus der Rechtsprechung

Um den unzähligen Unfällen entgegenzuwirken, welche sich tagtäglich auf Italiens Straßen ereignen, hatte der italienische Gesetzgeber im Jahr 2016 beschlossen, drastische Strafen für all jene Fahrzeuglenker vorzusehen, welche andere Personen im Straßenverkehr verletzen oder gar töten (fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ex Art. 589-bis StGB; Körperverletzung im Straßenverkehr ex Art. 590-bis StGB). Nachstehend – im Überblick – die eingeführten Haftstrafen:
Neuigkeiten in der Straßenverkehrsordnung

Einschneidende Veränderungen und zum Teil drastische Erhöhung der Sanktionen – die „neue“ Straßenverkehrsordnung (von der Abgeordnetenkammer genehmigt, nun im Senat) hat es in sich. Im Folgenden sollen kurz einige Neuigkeiten beschrieben werden.
Alkohol und Drogen – Führerscheinentzug bei Unfällen

Im Jahre 2019 wurden in Italien ungefähr 42.000 Übertretungen wegen Alkohols am Steuer gezählt, weitere 5.000 betrafen das Fahren unter Drogeneinfluss.
Diese Zahlen lassen aufhorchen, weswegen eine kurze Auseinandersetzung mit der Thematik opportun scheint. In dieser Ausgabe soll der Fokus auf der Sanktion des Führerscheinentzugs liegen, der bei unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachten Unfällen als Nebenstrafe (d.h. zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe) zum Tragen kommt. Hierbei handelt es sich um eine besonders komplexe Materie, weswegen versucht wird, diese möglichst überblicksartig und prägnant zu skizzieren.
Nichtstrafbarkeit von geringfügigen Bauvergehen

Das italienische Strafgesetzbuch enthält mit Art. 131 bis eine Bestimmung, wonach die Strafbarkeit von bestimmten strafbaren Handlungen ausgeschlossen ist falls, unter Berücksichtigung des Verhaltens des Angeklagten sowie des Ausmaßes des Schadens oder der Gefahr, die Verletzung besonders geringfügig ist. Das Gericht hat dabei auch das Verhalten des Angeklagten nach der Straftat zu bewerten und zu prüfen, ob eine Gewohnheitsmäßigkeit vorliegt.
Korruption

Alljährlich wird das internationale Ranking (CPI) über weltweit in 180 Staaten wahrgenommene Korruption im öffentlichen Bereich veröffentlicht. Die Bewertung richtet sich nach Punkten (100 Punkte für sehr integre Staaten – 0 Punkte für sehr korrupte Staatengefüge). Dänemark und Finnland liegen mit 88 Punkten in den vordersten Rängen, also sehr wenig Korruption – Deutschland liegt auf Platz 9, Österreich auf Platz 22 und Italien auf Platz 41.
Ausdehnung der Antragsdelikte: diese neuen Straftaten erfordern einen Strafantrag

Das Gesetz Nr. 134 vom 27.09.2021 und das nachfolgende Durchführungsgesetz, Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 150 vom 10.10.2022, enthalten bedeutende Neuerungen hinsichtlich der Verfahrensregeln bei der Verfolgung bestimmter Straftaten. Einige Straftaten, die bisher von Amts wegen verfolgbar waren, werden nun nur mehr durch einen Strafantrag verfolgbar.