Tierschutz gestärkt – Italien ändert das Strafgesetzbuch

RA Dr. Stefanie Schuster

Am 29.05.2025 hat der Senat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der den Tierschutz in Italien grundlegend reformiert. Ausgangspunkt und Anlass für die Reform bot der im Jahr 2022 geänderte Artikel 9 der italienischen Verfassung, der neben dem Schutz der Umwelt ausdrücklich auch den Tierschutz festschreibt. 

Durch die Reform wird der Titel IX-bis des italienischen Strafgesetzbuches neu gefasst. Im Mittelpunkt steht nun nicht mehr der Mensch oder dessen Mitgefühl für das Tier, sondern der unmittelbare Schutz des Tieres selbst.

Nachstehend die wichtigsten Neuerungen im Überblick: 

illegale Tierkämpfe: die Haftstrafe für Personen, die derartige Veranstaltungen fördern oder leiten, wurde von zwei auf vier Jahre angehoben; zusätzliche Strafverschärfungen gelten, wenn Minderjährige beteiligt sind, Waffen eingesetzt oder die Kämpfe online verbreitet werden;

Tötung oder Misshandlung von Tieren: wer ohne Grund ein Tier tötet, dem droht künftig eine Haftstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren (bisher: vier Monate bis zwei Jahre); erfolgt die Tötung unter besonderer Grausamkeit, erhöht sich die Haftstrafe auf bis zu vier Jahre zuzüglich einer Geldstrafe von bis zu 60.000 Euro; bei Misshandlungen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren vorgesehen, die stets mit einer Geldstrafe verbunden ist und nicht mehr alternativ verhängt werden kann;

Aussetzung von Tieren:die Mindestgeldstrafe steigt von 1.000 auf 5.000 Euro, der Höchstbetrag bleibt bei 10.000 Euro;

Möglichkeit der Beschlagnahme von Tieren, die Gegenstand von Straftaten sind: mit dem neuen Art. 260bis StPO wird die Übertragung beschlagnahmter Tiere an zugelassene Tierschutzorganisationen geregelt;

Ausdehnung der Haftung auf juristische Personen: im gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/2001 wurde ein neuer Artikel eingefügt, der Sanktionen gegen juristische Personen festlegt, die schwere Straftaten gegen Tiere begangen haben; zusätzlich zu einer Geldstrafe kann ein Tätigkeitsverbot für zwei Jahre verhängt werden;

Schutzmaßnahmen für Haustiere:der illegale Handel wird bekämpft; wer Haustiere ohne Kennzeichnung, Gesundheitsbescheinigung oder Ausweis nach Italien einführt, muss künftig mit einer Haftstrafe von vier bis 18 Monaten sowie einer Geldstrafe zwischen 6.000 und 30.000 Euro rechnen; zudem ist es ausdrücklich verboten, Haustiere an einer Kette zu halten (ausgenommen es handelt sich um vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen); bei Verstoß wird eine Geldstrafe zwischen 500 und 5.000 Euro fällig. Die Reform markiert ganz klar einen Paradigmenwechsel: Tiere werden als eigenständige Schutzobjekte anerkannt.

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