Verbot von Leihmutterschaft – Strafen auch für Auslandsfälle

RA Dr. Dorothea Passler

Eine Leihmutter ist eine Mutter, die das von ihr ausgetragene Kind einer anderen Person oder Familie überlässt. In der kommerziellen Variante der Leihmutterschaft wird das Kind nach der Geburt den bestellenden Eltern überlassen. Diese sind in der Regel infolge künstlicher Befruchtung auch die genetischen Eltern des gezeugten Kindes.

Auf Leihmütterschaften greifen demnach in der Regel Paare zurück, denen es aus biologischen Gründen nicht möglich ist, selbst Kinder auszutragen / zu gebären, z.B. weil gleichgeschlechtlich.

Kommerzielle Leihmütterschaften sind in Italien nicht erlaubt, aufgrund Gesetz Nr. 40/2004 auch unter Strafe gestellt.

Mit einem im Oktober 2024 verabschiedeten Zusatz zu besagtem Gesetz ist der Straftatbestand nun auch auf jene Fälle ausgedehnt worden, in welchen die Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch genommen wird, auch wenn sie dort erlaubt ist.

Der 6. Absatz von Art. 12 des besagten Gesetzes Nr. 40/2004 sieht nunmehr auch hierfür dieselben Strafen vor, d.h. eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe von 600.000 bis zu einer Million Euro.

Mit dem Gesetzeszusatz wird versucht, eine gesetzliche Lücke zu schließen, die es italienischen Paaren vorher erlaubt hat, Leihmutterschaftsprogramme außerhalb des Landes zu nutzen.

Die Reaktionen auf diese Neuregelung sind erwartungsgemäß äußerst kontrovers ausgefallen. Lebensschutzorganisationen begrüßten die Entscheidung. „Mit dem neuen Gesetz endet die Komplizenschaft Italiens mit einer Praxis, die den Körper von Frauen als ‚Brutkasten‘ ausnützt, um Kinder zu produzieren, die wie eine Ware behandelt werden“, erklärte zum Beispiel die Vereinigung ‚Pro Vita‘; auch die katholische Ärzteschaft sprach sich für das Verbot der Leihmutterschaft aus; diese verletze nämliche die Würde von Frauen und Kindern und degradiere das Muttersein sowie den Geburtsprozess zu einem ‚geschäftlichen Vertrag‘. Auf der anderen Seite, insbesondere bei den linksgerichteten Oppositionsparteien stieß das Gesetz auf scharfe Kritik: durch die neue Gesetzgebung werde gleichgeschlechtlichen Paaren de facto der Zugang zur Elternschaft verwehrt.

Laut Medienberichten ist die Zahl der Paare, welche Leihmutterschaftsdienste im Ausland in Anspruch nehmen, aber überschaubar: nur etwa 250 italienische Paare greifen jährlich auf diese Möglichkeit zurück, von denen zudem rund 90 Prozent heterosexuell sind.

Mit der neuen Gesetzesregelung hat Italien jedenfalls einen strengen rechtlichen Rahmen gesetzt, welcher im europäischen Vergleich zu den härtesten Regelungen gehört. Die Frage könnte in den kommenden Jahren auch zu einer Debatte auf europäischer Ebene führen, da die grenzüberschreitenden Aspekte der Leihmutterschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen.

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