Schutzhelm im Wintersport nunmehr für alle verpflichtend

RA Dr. Franz Complojer

Obwohl sich das Tragen eines Skihelmes auf den Pisten in den letzten Jahren faktisch bei beinahe allen Skifahrern durchgesetzt hat, war dies bis vor kurzem lediglich für Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, vorgeschrieben.

Auch im Hinblick auf die Austragung der olympischen Spiele Mailand Cortina 2026, hat der Staat mit dem Gesetzesdekret Nr. 96/2025 vom 30.6.2025 einige neue Bestimmungen betreffend die Ausübung des Wintersports und die Führung von Skigebieten erlassen.

Dazu zählt die Einführung der allgemeinen Pflicht zum Tragen eines Helms beim alpinen Skisport, Snowboard, Telemark und Rodelsport.

Sofern das Tragen eines Helmes aufgrund einer Beeinträchtigung nicht möglich ist, muss ein Arzt die entsprechende Befreiung bestätigen.

Das Gesetzesdekret sieht Sanktionen, technische Anforderungen und Kontrollen vor.

Wer keinen Schutzhelm verwendet, unterliegt der Verwaltungsstrafe der Zahlung eines Betrages von 100 bis 150 Euro.

Bei Wiederholung des Vergehens wird zusätzlich zu genannter Geldstrafe der Skipass entzogen oder für einen bis drei Tage ausgesetzt.

Die technischen Anforderungen der Helme sind mit eigenem Ministerialdekret festgelegt worden.

Die Überwachung der Beachtung genannter Pflicht und die allfällige Anwendung der Sanktionen erfolgt durch die Staatspolizei, die Carabinieri, die Finanzwache sowie die Gemeindepolizei im Rahmen des Pisten- und Rettungsdienstes in den Skigebieten.

Es ist auch daran zu erinnern, dass die Skifahrer über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen müssen, welche für Schäden und Unfälle, die an Dritten verursacht werden, aufkommt.

Der Betreiber des Skigebietes, mit Ausnahme der Langlaufloipen, ist verpflichtet, den Skifahrern beim Erwerb des Skipasses eine Versicherungspolizze für die Zivilhaftung für an Personen oder Sachen verursachten Schäden anzubieten. Es ist anzumerken, dass die vorgeschriebene Versicherung vielfach bereits Teil von Hausversicherungspolizzen bildet, und somit nicht eigens abgeschlossen werden muss.

Die Einführung der allgemeinen Helmpflicht stellt einen bedeutenden Schritt im Sinne der Sicherheit in den Bergen dar. Es handelt sich um eine vorbeugende Maßnahme, welche, gepaart mit dem notwendigen Sinn für Verantwortlichkeit, dazu beiträgt, den Skisport noch sicherer zu gestalten.

Der Schutz der eigenen Unversehrtheit und jener der anderen muss bei jedem Wintersportler an oberster Stelle stehen.

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