Laut ISTAT ereigneten sich im vergangenen Jahr italienweit 166.525 Verkehrsunfälle. Die Anzahl der Verletzten belief sich auf 224.634, jener der Todesopfer auf 3.039.
Zwecks Eindämmung dieser teils sehr erschreckenden Zahlen verabschiedete der Senat am 20.11.2024 eine Reihe von neuen Bestimmungen zur Straßenverkehrsordnung mit verschärften Strafen, welche in Kürze in Kraft treten werden.
Nachstehend die wichtigsten im Überblick.
Bei Nutzung des Mobiltelefons während der Autofahrt wird eine Geldbuße von 250 bis 1.000 Euro fällig, mit automatischer Aussetzung des Führerscheins für bis zu 15 Tage (je nach Führerscheinpunktestand). Wiederholt sich der Vorfall, wird die Geldbuße auf bis zu 1.400 Euro und die Aussetzung des Führerscheins auf bis zu 3 Monate angehoben, mit einem Abzug von 8 bis 10 Punkten.
Verschärfte Strafen wurden auch für das Fahren unter Alkoholeinfluss vorgesehen. Zusätzlich wurde festgelegt, dass derjenige, der mit mehr als 0,8 Promille angehalten wird, nach Wiedererlangung des Führerscheins nur mehr mit Fahrzeugen fahren darf, welche mit einer Alkohol-Wegfahrsperre (sog. Alcolock) ausgestattet sind und sich folglich nur mehr durch eine reine Atemprobe starten lassen. Es erfolgt eine entsprechende Anmerkung auf dem Führerschein.
Bei Überschreitung der gesetzlichen Geschwindigkeiten gilt folgendes:
– Geldstrafe von 173 bis 694 Euro bei mehr als 10 km/h und bis zu 40 km/h zu schnell;
– Geldstrafe von 543 bis 2.170 Euro und Aussetzung des Führerscheins von 1 bis zu 3 Monaten bei mehr als 40 km/h und bis zu 60 km/h zu schnell;
– Geldstrafe von 845 bis 3.382 Euro mit Aussetzung des Führerscheins von 6 bis zu 12 Monaten bei mehr als 60 km/h zu schnell.
Die Leistung der Fahrzeuge, welche Führerscheinneulinge lenken dürfen, wurde angehoben: für die ersten drei Jahre (ursprünglich 1 Jahr) gilt eine Obergrenze von 75 KW/t (ursprünglich 55 KW/t) bzw. bei Elektro- und Hybridfahrzeugen 105 KW/t (ursprünglich 70 KW/t).
Alle E-Roller müssen mit Kennzeichen und Versicherung ausgestattet sein. Zusätzlich besteht Helmpflicht. Gefahren werden darf nur in innerstädtischen Gebieten mit Geschwindigkeitsgrenzen von 50 km/h.
Zum Schutz der Fahrradfahrer wurde vorgesehen, dass bei Überholung derselben, ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Die Strafen sind verschärft, weswegen mehr als bisher besondere Vorsicht im Straßenverkehr geboten ist.