Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten

Unsere Rechtsordnung sieht sogenannte Mechanismen zur alternativen Streitbeilegung vor, mittels welchen Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden sollen, um so den Justizapparat zu entlasten.


Parteien, die sich für diesen Weg entscheiden, stehen einige Vorteile, wie z.B. Steuervergünstigungen, zu.

Durch das gesetzesvertretende Dekret vom 4. März 2010 wurde das Institut der Mediation für Zivilsachen eingeführt. Diese ist in bestimmten Fällen, wie beispielsweise Kondominiums-  oder Mietstreitigkeiten, auch verpflichtend – d.h. hier muss vorab ein Mediationsversuch zwingend unternommen werden, bevor der Gerichtsweg beschritten werden kann.

Dabei kommen die Streitparteien vor einer anerkannten Schlichtungsstelle zusammen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es besteht Anwaltspflicht. Eine unabhängige Person, der Mediator, leitet die Gespräche.  Eine Mediationsstelle besteht etwa bei der Bozner Rechtsanwaltskammer. 2018 stiegen die dort vorgenommenen Mediationen mit positivem Ausgang um über als ein Viertel. 
Wird eine Einigung gefunden, stellt das Mediationsprotokoll auch einen gültigen Vollstreckungstitel dar (z.B. für Zwangsvollstreckungen).

Daneben gibt es die sog. negozazione assistita, eine außergerichtliche Verhandlung mit Rechtsbeistand. Diese wurde mit GD Nr. 132 vom 12.09.2014 eingeführt. Dabei finden die Treffen der Parteien  – im Gegensatz zur Mediation – in informellem Rahmen statt (nicht vor einer anerkannten Schlichtungsstelle). Auch hier besteht Anwaltspflicht.

Die negoziazione assistita ist bei Streitigkeiten betreffend Geldbeträge unter einem Wert von 50.000,- Euro sowie aus Verkehrsunfällen resultierenden Schäden verpflichtend.

Grundsätzlich ist sowohl für das Mediationsverfahren, als auch für die außergerichtliche Verhandlung mit Rechtsbeistand ex GD Nr. 231/2014 eine Dauer von drei Monaten vorgesehen. Wird innerhalb dieses Zeitraums  keine Einigung gefunden, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist.

Die Einladung zu einer negoziazione assistita bzw. zu einer Mediation von Seiten einer Partei unterbrechen auch eventuelle Verjährungsfristen.

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