Abschaffung geringfügiger Straftaten

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 7 vom 15.1.2016, in Kraft seit 6.2.2016, sind einige kleinere vom Strafgesetzbuch vorgesehene Straftaten abgeschafft worden, und zwar: die Fälschung einer Privaturkunde, die Fälschung eines Blanketts-Privaturkunde, die Beleidigung, die Wegnahme gemeinschaftlicher Sachen und die Fundunterschlagung, Unterschlagung eines Schatzes oder von Sachen, die durch Irrtum oder Zufall erlangt wurden.

Die Abschaffung der Straftat bedeutet jedoch nicht, dass die Tat keine zivilrechtlichen Folgen hat.

Falls die ehemals strafrechtlich belangten Taten vorsätzlich begangen werden, ist der Verantwortliche zur Rückerstattung, zum Schadenersatz und zur Zahlung einer zivilrechtlichen Geldbuße, so wie sie vom genannten Gesetz festgelegt wird, verpflichtet.
Genannte Geldbuße eträgt zum Beispiel für die Beleidigung zwischen 100,00 € und 8.000,00 €.

Das konkrete Ausmaß der Geldbuße wird vom Richter unter Berücksichtigung der Schwere der Tat, einer allfälligen Rückfälligkeit, der allfälligen Bereicherung des Verantwortlichen, der allenfalls für die Linderung/Beseitigung der Folgen der Tat getroffenen Vorkehrungen, der Persönlichkeit des Verantwortlichen und der wirtschaftlichen Lage desselben festgesetzt.

Die Geldbuße wird von dem für die Schadensersatzklage zuständigen Richter verhängt. Für den Fall, dass vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen eine strafrechtliche Verurteilung im ersten Grad erfolgt ist, ist der entsprechende Berufungsrichter für die Anwendung der zivilen Geldbuße zuständig.

Für die Zahlung der Geldbuße kann keine Versicherung abgeschlossen werden und die entsprechende Verpflichtung überträgt sich nicht auf die Erben.

Der Erlös aus den zivilen Geldbußen fließt in einen Fond des Justizministeriums, der für Wiedereingliederungsprojekte von ehemaligen Straftätern zweckbestimmt ist.

Die Bestimmungen sind rückwirkend anwendbar.
Selbst wenn für eine der abgeschafften Straftaten beriets vor Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 7/2016 ein endgültiges Urteil gesprochen, jedoch noch nicht vollzogen wurde, muss dieses widerufen und müssen die neuen Bestimmugen angewendet werden.

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