Neue Schutzbestimmungen für den Endverbraucher

RA Dr. Nausicaa Mall

Mit Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/771 wurde der Verkauf von beweglichen Gütern an den (nicht gewerblichen) Endverbraucher im italienischen Verbraucherkodex („Codice del consumo“) zum Teil neu geregelt.Den Kaufverträgen sind hierbei die Tauschverträge, die Lieferverträge sowie die Werkverträge gleichgestellt. Zu den beweglichen Gütern zählen die herkömmlichen Waren, aber nun auch Wasser, Gas und Elektrizität in einem bestimmten „Paket“, sowie digitale Inhalte oder Dienstleistungen die in Waren enthalten oder mit diesen verbunden sind.

Die verkaufte Ware muss vertragskonform sein.
Das verkaufte Gut entspricht dem Vertrag, wenn die subjektiven Anforderungen (z.B. hinsichtlich Art, Menge, Qualität und Zweckeignung, mit Zubehör und Anleitungen) und die objektiven Anforderungen (die Ware muss dem entsprechen, was bei gleichwertiger Ware üblich und erwartbar ist) erfüllt sind.
Es liegt keine Vertragsverletzung vor, wenn der Verbraucher über bestimmte Merkmale der Sache informiert wurde. Der Verkäufer haftet dem Verbraucher gegenüber für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung der Waren besteht und innerhalb von zwei Jahren offenbar wird. Das Klagerecht des Verbrauchers verjährt nach 26 Monaten ab Lieferung, außer bei vorsätzlich versteckten Mängeln. Die Beweisführung des Verbrauchers wird erleichtert: bei Mängeln, die innerhalb eines Jahres ab Lieferung offenbar werden, gilt nun die Vermutung, dass die Mängel bereits von Anfang bestanden haben. Der Gegenbeweis ist vom Verkäufer zu erbringen.

Bei Vertragsverletzung ist der Verbraucher alternativ berechtigt: 
a) die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands zu verlangen; 
Der Verbraucher kann zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen, es sei denn, die gewählte Abhilfe ist unmöglich oder für den Verkäufer unverhältnismäßig aufwendig. Diese Abhilfen müssen kostenlos, innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgen.
b) eine anteilige Minderung des Preises zu erhalten; 
Die Preisminderung erfolgt im Verhältnis zum Wert der mangelhaften Ware, und kann nur beantragt werden, wenn der Verkäufer die Wiederherstellung abgelehnt bzw. nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat, oder die Mängel zu groß sind.
c) den Vertrag aufzulösen;
Dies ist bei nur leichten Mängeln nicht möglich. Der Verbraucher muss dem Verkäufer seine Willensäußerung mitteilen und die Ware zurückschicken, der Verkäufer muss den Preis erstatten. Der Verbraucher kann die Zahlung des Preises (ganz oder teilweise) verweigern, bis der Verkäufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. 

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