Wie bekannt wird in Italien der nicht vermögensrechtliche Schaden in Folge einer zeitweiligen oder bleibenden Invalidität, oder auch infolge des Verlustes einer familiären Beziehung, aufgrund vorgefertigter Berechnungstabellen ermittelt, welche das Alter, die Dauer und Schwere der Verletzung bzw. den Grad der familiären Bindung als Grundlage haben.
Die von den Gerichten dazu am meisten verwendeten Tabellen sind die sog. Tabellen des Landesgerichts von Mailand.
Was hingegen die Kapitalisierung/ Aktualisierung des zukünftigen vermögensrechtlichen Schadens anbelangt, waren die verwendeten Berechnungsmethoden veraltet, da sie zum Teil auf nicht mehr aktuelle Parameter gründeten.
Nun umfassen die Tabellen von Mailand auch die Kapitalisierung.
Mit den neuen Tabellen ist somit eine angemessene Bezifferung des zukünftigen vermögensrechtlichen Schadens zwecks sofortiger Auszahlung eines einmaligen Betrages möglich.
Diese Berechnung kann für folgende Rechtszwecke notwendig sein:
- Berechnung des entgangenen zukünftigen Verdienstes aufgrund von teilweiser oder gänzlicher Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalles;
- Bezifferung der sog. einmaligen (also nicht monatlichen) Unterhaltszahlung infolge von Ehetrennung oder Scheidung;
- Ermittlung des für zukünftige Beistands- und Pflegekosten notwendigen Betrages;
- Bestimmung des für minderjährige Kinder notwendigen Unterhaltsbeitrages infolge des Ablebens eines Elternteils.
Die neuen Tabellen von Mailand für die Kapitalisierung werden – getrennt für Männer und Frauen – wie folgt angewendet:
- aus dem Alter des Begünstigten (erste Spalte) und der Jahre, welche es zu kapitalisieren gilt (z.B. bei Fall a. die Jahre bis zur Pension), ergibt sich aus der Tabelle der anzuwendende Nummernkoeffizient (coefficiente numerico) – die Ermittlung dieser Tabellen-Koeffiziente gründet auf verschiedene finanztechnische Parameter;
- der Nummernkoeffizient muss mit dem (angenommenen) Jahresverlust/ Jahresbetrag in Euro multipliziert werden;
- das Resultat dieser Multiplikation ist die Kapitalisierung/ Aktualisierung des einmalig im Voraus geschuldeten Betrages.
Beispiel: Im Falle eines männlichen Angestellten von 45 Jahren und angenommenen 22 Jahren bis zur Pension ist der Koeffizient 23,55. Wenn diese Person nun eine 80%ige Arbeitsunfähigkeit und ein Einkommen von 24.000 Euro/Jahr hat, ergibt sich folgende Kapitalisierungssumme: 23,55 x 24.000 x 0,80 = 452.160,00 Euro.