Mit dem Gesetz Nr. 219/2017 (in Kraft seit Jänner 2018) wurde die Patientenverfügung (sog. biologisches Testament, auf Italienisch: DAT disposizioni anticipate di trattamento) in der italienischen Ordnung eingeführt.
Mittels der Patientenverfügung/ DAT kann jede erwachsene und zurechnungsfähige Person vorab den eigenen Willen hinsichtlich ihrer medizinischen Behandlung für den Fall einer zukünftigen Unmöglichkeit der Selbstbestimmung ausdrücken.
In der Verfügung können die eigenen Überzeugungen hinsichtlich der sanitären Eingriffe im Allgemeinen dargelegt, sowie einzelne Behandlungen (wie z.B. die künstliche Ernährung) ausdrücklich akzeptiert oder abgelehnt werden.
Zudem kann ein/e Entscheidungsbevollmächtigte/r (sog. Fiduciario) ernannt werden, welcher schriftlich annehmen muss und im Bedarfsfall die Person in der Beziehung zu den Ärzten und der Klinik vertritt.
Der Arzt/ die Ärztin ist verpflichtet, die Patientenverfügung zu berücksichtigen. Er/sie kann jedoch – alleine oder im Einvernehmen mit dem sog. Fiduciario, ganz oder teilweise – davon abweichen, wenn diese offensichtlich unverhältnismäßig erscheint, oder dem aktuellen klinischen Zustand des Patienten/ der Patientin nicht entspricht, oder wenn es Therapien gibt, die zum Zeitpunkt der Verfassung der DAT nicht vorhersehbar waren und die konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensbedingungen bieten.
Die Patientenverfügung muss in Form einer öffentlichen notariellen Urkunde, einer beglaubigten Privaturkunde oder einer einfachen schriftlichen Erklärung, welche persönlich im Meldeamt der Wohnsitzgemeinde oder (in einigen Regionen) bei der Sanitätsstruktur abzugeben ist, verfasst werden, bzw. durch Video oder äquivalente Mittel aufgezeichnet werden. Mit denselben Formen kann die Verfügung jederzeit erneuert, abgeändert oder widerrufen werden.
Mit Ministerialdekret Nr. 168/2019 (in Kraft seit Februar 2020) wurde auch die Verordnung für die Gründung und Führung der zentralen nationalen Datenbank der Patientenverfügungen (Banca dati nazionale DAT) erlassen.
Zweck der Datenbank ist es, die Patientenverfügungen zu sammeln, deren Konsultation von Seiten der berechtigten Personen zu ermöglichen (Patient/in, Arzt/Ärztin, Entscheidungsbevollmächtige/r), sowie deren Aktualisierung für den Fall von Erneuerung, Änderung oder Widerruf zu garantieren.
Die Datenbank gewährleistet somit im Bedarfsfall den interessierten Personen einen schnellen und sicheren Zugang zu allen vorhandenen, aktualisierten Patientenverfügungen.