Dr. Franz Complojer - 15.11.2019

Mit Gesetz vom 1.10.2018 Nr. 117 wurde eine Bestimmung in die
Straßenverkehrsordnung eingefügt, aufgrund derer Autofahrer, die
ein Kind unter vier Jahren angeschnallt an einem Kindersitz transportieren, verpflichtet, ein eigenes Alarmsystem zu benützen, welches das (ungewollte) Zurücklassen des Kindes verhindern soll.