Dr. Stefanie Schuster - 28.10.2021
Fällt eine Erbschaft mehreren Personen zu, bildet sich unter jenen, welche sie annehmen, eine sog. Erbengemeinschaft.
Die Anteile der einzelnen Miterben an der Gemeinschaft bestimmen sich entweder durch das Testament, sofern der Erblasser im selben nicht bereits eine Aufteilung vorgesehen hat (testamentarische Erbfolge) oder, in Ermangelung eines solchen, durch das Gesetz (gesetzliche Erbfolge).