RA Dr. Daniel Rudi Ellecosta - 27.10.2016

Mit Landesgesetz Nr. 8 vom 14.07.2015 wurden die Wohnmobilstellplätze in die Gastgewerbeordnung aufgenommen worden. Nach einem Jahr wurde mit Dekret des Landeshauptmannes Nr. 19 vom 26.07.2016 die Durchführungsverordnung zur Gastgewerbeordnung abgeändert und die detaillierten Regelungen erlassen.
Die Durchführungsverordnung reiht nun die Wohnmobilstellplätze in die Kategorie der nicht gasthofähnlichen Beherbergungsbetriebe ein, weswegen sie nur aufgrund einer Erlaubnis geführt werden können. Dabei handelt es sich um öffentliche oder öffentlich zugängliche Parkflächen, die sämtliche Vorschriften in den Bereichen Raumordnung, Baurecht, öffentliche Hygiene, Bauhygiene, Umwelt-, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz beachten müssen.