RA Dr. Nausicaa Mall - 08.03.2016

Mit dem Gesetz über geregelte Partnerschaften (sog. ‚Legge Cirinnà‘, dessen endgültige Genehmigung in der Kammer bevorsteht) wird nun in Italien:
a. die ‚Eingetragene Partnerschaft‘ (‚unione civile‘) zwischen gleichgeschlechtlichen Personen eingeführt, sowie
b. die ‚Eheähnliche Lebensgemeinschaft‘ (‚convivenza di fatto‘) für nicht verheiratete Partner (gleichen oder verschiedenen Geschlechts) einheitlich geregelt.