Dr. Dorothea Passler - 15.12.2020

Laut Art. 315bis ZGB haben die Eltern die Pflicht, ihre Kinder zu erhalten, auszubilden, zu erziehen und ihnen moralisch beizustehen, und zwar unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten, natürlichen Neigungen und Bestrebungen. Diese Pflicht obliegt den Eltern unabhängig davon, ob die Kinder ehelich oder außerehelich geboren sind.